Der Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Anton Nachreiner hat gegen den Niederländer vom deutschen Rekordmeister wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens eine entsprechende Strafe beantragt.
Van Bommel hat allerdings nicht zugestimmt und über seinen Verein eine weitere schriftliche Stellungnahme angekündigt. Der Strafantrag des Kontrollausschusses wird jetzt dem Einzelrichter beim DFB-Sportgericht vorgelegt, der über den weiteren Fortgang des Verfahrens entscheiden wird. Nach Auswertung der Fernsehaufzeichnung wird van Bommel konkret verdächtigt, in der Nachspielzeit der Bundesligapartie am Sonntag zwischen dem FC Bayern und dem Hamburger SV (1:1) eine abfällige Geste in Richtung von Schiedsrichter Lutz Wagner getätigt zu haben. Wagner erklärte gegenüber dem Kontrollausschuss, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben.
Deshalb konnte der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln. Van Bommel sah bereits unmittelbar vor dem Vorfall die Gelb-Rote Karte und fällt deshalb am Samstag im Spitzenspiel bei Schalke 04 aus. Der 30-Jährige hatte betont, dass die Geste nicht dem Unparteiischen gegolten habe.