„Wir wollen die Linie der Geldstrafen beibehalten, wann immer es vertretbar ist“, sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, dem kicker, „in gravierenden Fällen kann aber auch weiterhin auf den Teilausschluss oder Totalausschluss zurückgegriffen werden“, so Lorenz.
Eine solche Sanktion wurde seit Sommer 2018 nur einmal ausgesprochen. Betroffen war im November 2018 Borussia Dortmund, das wegen wiederholten Beleidigungen gegen Dietmar Hopp zu einem Teilausschluss auf Bewährung verurteilt worden war.
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte nach dem Berliner Derby angekündigt, ein Ermittlungsverfahren gegen beide Klubs einzuleiten. Mit den Ermittlungen werde Anfang der Woche begonnen, bestätigte der Verband dem SID.
Bei den Ausschreitungen wurden drei Personen verletzt. Ein Union-Fan sowie ein Zivilbeamter kamen durch aus dem Gästeblock abgefeuerte Pyro-Geschosse zu Schaden. Ein weiterer Beamter wurde im Zuge polizeilicher Maßnahmen leicht verletzt, verblieb jedoch im Dienst.
Das Spiel war von Schiedsrichter Deniz Aytekin kurz nach Beginn der zweiten Halbzeit wegen Pyrotechnik kurzzeitig unterbrochen worden. Nach der Partie schossen Hertha-Anhänger Leuchtgeschosse auf das Feld und in die Union-Fanblöcke. Derweil waren aus dem Block der Köpenicker vermummte Fans auf das Spielfeld gestürmt, Union-Spieler wirkten deeskalierend ein. sid