Nabil Bentaleb hat vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht vergeblich gegen den Entzug seines Führerscheins geklagt. Das Gericht wies seine Klage am Mittwoch ab. Der Spieler sei „in einer Weise gefahren, die unser aller Sicherheit gefährdet“, sagte der Richter.
Es sei äußerst ungewöhnlich, dass jemand in nur zehn Monaten 14 Punkte im Flensburger Verkehrssünderregister anhäufe. Die Behörden hätten seinen Führerschein auch schon früher einkassieren können.
Der algerische Nationalspieler sollte sich medizinisch-psychologisch begutachten lassen. Weil er trotz mehrfacher Aufforderung das Ergebnis der Prüfung seiner Fahrtauglichkeit nicht vorlegte, hatte ihm die Straßenverkehrsbehörde den Führerschein entzogen.
Dagegen klagte Bentaleb. Sein Rechtsanwalt sagte am Mittwoch, sein Mandant habe in den meisten Fällen gar nicht am Steuer gesessen, sondern Bekannte. Diese könnten dies bezeugen. Doch das Gericht wies darauf hin, dass der Fußballer gegen keinen der zwölf Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt und insgesamt vier Monate Fahrverbot hingenommen habe.
Inzwischen seien diese Bescheide rechtskräftig. Die Fotos, die bei den Tempoverstößen gemacht wurden, wiesen zudem eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Kläger auf. „Zumindest saß da keine blonde langhaarige Frau am Steuer“, sagte der Richter und empfahl Bentaleb, sich lieber um eine neuen Führerschein zu bemühen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)