Die Eisernen müssen nach einer Entscheidung des DFB-Sportgerichts eine Geldstrafe in Höhe von 56.800 Euro zahlen, bis zu 19.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Zuschauer hatten im Relegations-Rückspiel gegen den VfB Stuttgart am 27. Mai mindestens 15 Bengalische Feuer und fünf Rauchtöpfe gezündet. Zudem war unmittelbar nach Spielende eine große Anzahl Berliner Anhänger auf das Spielfeld gerannt. Vor dem Stuttgarter Block warfen die Union-Fans mindestens vier Bengalische Feuer und schossen eine Feuerwerksrakete in den Zuschauerbereich. Auf dem Spielfeld wurden mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. (sid)