Die Eisernen müssen nach einer Entscheidung des DFB-Sportgerichts insgesamt 32.400 Euro bezahlen.
Der Grund ist das Abbrennen von Bengalischen Feuern und das Zünden von Rauchkörpern bei den Ligaspielen gegen den Hamburger SV (28. April) und beim VfL Bochum (19. Mai). Das Urteil ist durch die Zustimmung des Vereins rechtskräftig. sid