Doch der Reihe nach: Eigentlich müsste beim Aufsteiger alles in bester Stimmung sein. Denn die Mannschaft von Trainer André Breitenreiter hat bereits 32 Punkte gesammelt, steht auf Rang zehn, acht Punkte vor dem Relegationsrang.
Doch von Zufriedenheit ist in diesen Tagen wenig zu spüren. Denn es rumort bei 96. Die Ultras schweigen gefühlt seit Ewigkeiten, da sie die Übernahme des Klubs durch den 96-Präsidenten Martin Kind verhindern wollen. Selbst Altkanzler Gerhard Schröder hat sich eingemischt und die Ultras im Internet-Portal "Sportbuzzer" als "ärgerliche Randerscheinung" bezeichnet.
Hannovers Sportlicher Leiter Horst Heldt sagte man nach, dass er im Winter nach Köln wechseln wollte. Zuletzt fiel er nach der Heimniederlage gegen Gladbach mit einem Wutausbruch auf. "Ansonsten kotzt mich hier alles an. Wir beschäftigen uns mit allem, nur nicht mit Fußball. Deshalb haben wir es vielleicht auch nicht anders verdient", sagte der ehemalige Schalke-Manager.
Da passt die Meldung der "BILD", dass Hannovers Stürmer Uffe Bech, der im Januar an Greuther Fürth ausgeliehen wurde, 50.000 Euro wegen Körperverletzung zahlen soll. Aufgrund eines Vorfalls im Heimspiel gegen den FC Schalke. Da soll er einen Fan der Königsblauen gebissen haben. Bech verfolgte die Partie demnach auf der VIP-Tribüne und S04-Anhänger sollen sich daneben benommen haben.
Bechs Anwalt Dr. Joachim Rain wird diesbezüglich in der "BILD" zitiert: „Der Spieler wurde auf seinem Sitz sitzend von hinten vom angetrunkenen Schalker angegriffen. Dieser nahm Bechs Hals in einen festen Würgegriff.“
Aus Notwehr soll der Däne dem Schalker Fan in den Arm gebissen haben, die Wunde musste anschließend von Sanitätern behandelt werden. Doch der Schalke-Anhänger erstattete Anzeige, laut der "BILD" erließ der zuständige Richter einen Strafbefehl: 50 Tagessätze á 1000 Euro.
Sein Anwalt sagte: „Uffe ist nicht bereit, Schaden an seinem Ruf hinzunehmen, verursacht durch die unberechtigte Anzeige von jemandem, der in Wahrheit nicht das Opfer, sondern Täter war.“
Der Einspruch gegen dieses Urteil wird demnach am 17. April verhandelt.