Heinz Müller gegen Mainz 05. Ein Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch die Berufungsverhandlung im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts und seines Ex-Klubs vor dem Landesarbeitsgericht Mainz am Mittwoch (11 Uhr) hat übergeordnete Brisanz: Wird das Urteil des Arbeitsgerichts bestätigt, steht nicht nur der Fußball, sondern der ganze Profisport vor einer großen juristischen Veränderung. „Ich bin gespannt auf das, was passiert“, sagt Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte Peter Weck. „Müllers Anwalt kann Geschichte schreiben“, meint Christian Wilhelm Baumann, Anwalt für Arbeitsrecht.
Die Eigenart des Profifußballs an sich ist noch kein Sachgrund
Richterin Ruth Lippa
Heinz Müller hatte 2015 geklagt, weil sein 2014 auslaufender Zwei-Jahres-Vertrag nicht verlängert worden ist. Er forderte eine Abfindung von 429.000 Euro. Die Zahlung wurde abgelehnt, doch im Fall der „Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis“ bekam er Recht. Zur Begründung hatte Richterin Ruth Lippa gesagt: „Die Eigenart des Profifußballs an sich ist noch kein Sachgrund.“ Der ist aber notwendig, um einen Vertrag über zwei Jahre hinaus oder in einem Zeitraum von drei Jahren noch einmal zu befristen. Der 37-Jährige hatte bereits von 2009 bis 2012 einen zeitlich begrenzten Vertrag in Mainz erhalten.
Es geht um den Schutz der Arbeitnehmer
Hat das Urteil vor dem Landes- und im Falle einer Revision auch vor dem Bundesarbeitsgericht Bestand, würden für Fußballer zukünftig die gleichen Arbeitnehmerrechte gelten wie für Maurer oder Techniker. Vertragsgewohnheiten in der Grauzone Sport stünden Kopf. Schalke 04 könnte nicht mehr wie jüngst mit Benedikt Höwedes einen Vertrag bis 2020 abschließen, Nuri Sahin nicht nach nur zwei Jahren Abstinenz wie 2013 von Real Madrid zu Borussia Dortmund zurückkehren. Der verletzungsgeplagte Holger Badstuber würde seinen unbefristeten Vertrag beim FC Bayern wohl nicht mehr kündigen. „Und 50-Jährige, die bis zur Rente Fußball spielen, will auch keiner sehen“, erklärt Baumann.
„Am Ende geht es um den Schutz für den Arbeitnehmer, also den Sportler“, sagt Peter Weck, „und Fußballer wollen in der Regel auch irgendwann den Verein wechseln.“ Anders als bei dem Bosman-Urteil 1995, seit dem keine Ablösesummen mehr fällig werden für Spieler, deren Verträge geendet sind, sieht er keine Erschütterung kommen. „Gibt es einen Vergleich, verpufft die Aufregung wie eine Seifenblase. Wenn nicht, geht es in die nächste Runde."