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Van Bommel muss drei Ligapokal-Spiele absitzen
Kicker hat Urteil zugestimmt

Van Bommel muss drei Ligapokal-Spiele absitzen
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Ohne Mark van Bommel muss Bayern München im Ligapokalfinale am Samstag in Leipzig gegen Schalke 04 auflaufen. Der Mittelfeldspieler wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen eines unsportlichen Verhaltens in der Form des krass sportwidrigen Verhaltens beim Halbfinale am vergangenen Mittwoch zwischen dem VfB Stuttgart und den Bayern mit einer Sperre von drei Ligapokal-Spielen belegt.

Das DFB-Sportgericht sah es nach Auswertung der Fernsehaufzeichnung des Ligapokal-Halbfinals zwischen Stuttgart und München am 25. Juli als erwiesen an, dass der Niederländer in der 53. Minute seine rechte Hand in Richtung des unteren Bauchbereiches seines Gegenspielers Fernando Meira geführt und diesen dort leicht getroffen hatte. Nach Auffassung von Meira habe van Bommel ihn durch diese Handlung provozieren wollen. Schiedsrichter Babak Rafati (Hannover) hatte den Vorgang nicht gesehen, so dass der DFB-Kontrollausschuss im Nachhinein tätig werden konnte.

Eine noch nicht verbüßte Sperre im Ligapokal endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2009/2010, also zum 30. Juni 2010. Van Bommel hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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