Das DFB-Sportgericht sah es nach Auswertung der Fernsehaufzeichnung des Ligapokal-Halbfinals zwischen Stuttgart und München am 25. Juli als erwiesen an, dass der Niederländer in der 53. Minute seine rechte Hand in Richtung des unteren Bauchbereiches seines Gegenspielers Fernando Meira geführt und diesen dort leicht getroffen hatte. Nach Auffassung von Meira habe van Bommel ihn durch diese Handlung provozieren wollen. Schiedsrichter Babak Rafati (Hannover) hatte den Vorgang nicht gesehen, so dass der DFB-Kontrollausschuss im Nachhinein tätig werden konnte.
Eine noch nicht verbüßte Sperre im Ligapokal endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2009/2010, also zum 30. Juni 2010. Van Bommel hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.