Das DFB-Sportgericht hat die Gelsenkirchener im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, verurteilt.
Vor dem Bundesligaspiel bei Borussia Dortmund am 28. Februar 2015 versuchten einige Schalke Anhänger die Stadioneingänge zu stürmen, was aber von Polizei und Ordnungskräften verhindert werden konnte. In der 79. und der 83. Spielminute wurden zudem Böller im Schalker Zuschauerblock gezündet. Außerdem warfen die Schalker Anhänger nach dem Tor zum 3:0 ein Gitter gegen die eingesetzten Polizeikräfte.
Darüber hinaus wurden zu Beginn des Bundesligaspiels beim FSV Mainz 05 am 24. April 2015 mehrere Feuerwerkskörper im Schalker Zuschauerblock gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.