Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängte wegen mehrerer Ausschreitungen von Krawallmachern aus den Lagern der drei Klubs gegen Schalke 50.000 Euro, Freiburg 10.000 Euro und Leverkusen 9000 Euro Geldstrafe.
Schalker Anhänger hatten im Pokalspiel bei Drittligist 1. FC Saarbrücken (19. August) Rauchbomben gezündet, im Bundesliga-Derby bei Borussia Dortmund (20. Oktober) Magnesium-Fackeln abgebrannt und ein verunglimpfendes Banner ("Tod dem BVB") gezeigt sowie im Punktspiel gegen Eintracht Frankfurt (24. November) über ein Dutzend Bengalos entzündet. Der dritte Fall führte zu Sachschäden und einer Verzögerung des Anpfiffs zur zweiten Halbzeit.
Freiburger Chaoten verhielten sich mehrfach ähnlich. Im Bundesliga-Spiel bei Hannover 96 (17. November) zündeten Breisgauer Anhänger einen Knallkörper, und im Pokalspiel bei Drittligist Karlsruher SC (18. Dezember) brannten SC-Rowdys mehrmals Bengalos ab. Bayer-Zuschauer hatten im Cup-Duell bei Carl Zeiss Jens (18. August) und im Punktspiel beim VfL Wolfsburg (11. November) die gleichen Verstöße begangen.