Keine Einigung hat ein Gütetermin vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht bei der Klage von Ex-Profi Marco von Hooogdalem gegen den Fußball-Bundesligisten FC Schalke 04 (Aktenzeichen: 2 Ca 1366/06) gebracht. Der Niederländer, der bei den Königsblauen vom 1.1.1997 bis zum 30.6.2006 unter Vertrag stand, verlangt vom Verein die Zahlung von 280.000 Euro für Scouting-Tätigkeiten nach Ablauf seiner Anstellung als Lizenzspieler des Vereins. Dabei beruft sich der 34-Jährige auf eine mündliche Zusage von Schalkes Ex-Manager Rudi Assauer vom 28. Oktober 2005. Die Summe setzt sich aus von Schalke bisher nicht gezahlten 160.000 Euro Leistungs- und Einsatzprämien für die Saison 2005/06 sowie 120.000 Euro für die Beobachtung von Spielern bis zum 30.6.2008 zusammen.
Schalke fechtet die Wirksamkeit der mündlichen Zusage Assauers an. Der Verein beruft sich darauf, dass der seit Oktober 2005 krank geschriebene van Hoogdalem zu den üblichen Leistungen aus dem Lizenzspielervertrag nicht mehr in der Lage war und das bestehende Arbeitsverhältnis per Handschlag lediglich in eine andere Tätigkeit, die des Scoutings, übergegangen sei. Schalke hat van Hoogdalem 60.000 Euro als Vergleichszahlung geboten und orientiert sich mit der Summe an für Scouts übliche Honorare in Höhe von 2.500 bis 5.000 Euro monatlich. Die vorsitzende Richterin Annemarie Rosenberg-Lipinsky-Kücükince setzte im Sitzungssaal 1, Raum 02, des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen einen neuen Kammertemin an, am 13. Dezember (12 Uhr) sollen sich die beiden Parteien an gleicher Stelle erneut treffen.