Werder Bremen darf weiterhin Werbung für seinen Hauptsponsor betandwin machen. Das entschied die 5. Kammer des Verwaltungsgerichtes Bremen, als sie eine Unterlassungsverfügung der Stadt Bremen abwies. Das Urteil umfasst neben der Trikotwerbung auch alle anderen Werbeaktivitäten des Wettanbieters im Stadion.
Nach der Rechtsauffassung der Kammer kann sich der Sportwettenanbieter auf eine Gewerbegenehmigung berufen, die 1990 in der damaligen DDR erteilt wurde. Dass diese Genehmigung auch für die Hansestadt Bremen gelte, war von der Stadt bestritten worden. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Nicht für das gesamte Bundesgebiet
Die Kammer ließ allerdings offen, ob die DDR-Genehmigung dazu berechtigt, im gesamten Bundesgebiet Wetten zu veranstalten. Zu entscheiden war allein die Frage, ob die Werbung für einen Wettveranstalter, der - zumindest in einem Bundesland - legal tätig werden kann, betrieben werden darf. Hierin vermochte die Kammer keinen ordnungsrechtlichen oder gar strafbaren Verstoß gegen geltendes Recht zu sehen.
Die Richter monierten allerdings besonders auch die Argumente an, mit denen Politiker das staatliche Glücksspiel-Monopol schützen wollen. "Die staatlichen Lotto und Toto-Gesellschaften und insbesondere der Sportwettanbieter Oddset haben in den vergangenen Jahren massiv für ihr Angebot geworben und damit gegen genau die öffentlichen Belange gehandelt, die durch die streitgegenständlichen Verfügungen nun geschützt werden sollen", hieß es am Montag in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes mit Blick auf Glücksspielsucht und Jugendschutz.
Signalwirkung für andere Länder
Inwiefern das Bremer Urteil Signalwirkung bei anstehenden Prozessen in anderen Bundesländern haben wird, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Betandwin ist auch Trikotsponsor des Zweitligisten 1860 München sowie Premium-Sponsor bei den Erstligisten VfB Stuttgart, VfL Wolfsburg, Arminia Bielefeld und Zweitligist SC Freiburg.