Für Christian Wörns vom Bundesligisten Borussia Dortmund ist die Saison vorzeitig beendet. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 33 Jahre alten Ex-Nationalspieler wegen unsportlichen Verhalten zu vier Spielen Sperre verdonnert.
Damit blieb die DFB-Instanz nach einer rund 90-minütigen, mündlichen Verhandlung nur knapp unter der Forderung des Kontrollausschusses, der in Person von Heinz Fink eine Sperre von fünf Spielen wegen einer Tätlichkeit in einem leichteren Fall beantragt hatte. Wörns fehlt seinem Klub damit nicht nur in den abschließenden beiden Saisonpartien am Samstag gegen Eintracht Frankfurt sowie am 13. Mai bei Bayern München, sondern auch in den ersten beiden Begegnungen der Spielzeit 2006/2007.
Fünf Spiele Sperre waren gefordert
Borussia-Kapitän Wörns hatte seinen Gegenspieler Stefan Kießling in der Partie gegen den 1. FC Nürnberg (2:1) am 22. April 2006 mit dem linken Arm im Gesicht getroffen. Nachdem Schiedsrichter Peter Gagelmann die betreffende Aktion in der Nachspielzeit nicht gesehen hatte und damit keine Vorsperre in Kraft getreten war, nahm der DFB-Kontrollausschuss in der vergangenen Woche seine Ermittlungen auf und wiederholte am Donnerstag erneut die Forderung nach einer Sperre von fünf Begegnungen.
Der "Fall Wörns" hatte in den vergangenen Tagen für Aufsehen gesorgt: Weil die Verhandlung vor dem Sportgericht unter Vorsitz von Richter Dr. Rainer Koch erst für Donnerstag angesetzt worden war, durfte Wörns zwei Tage zuvor im Auswärtsspiel der Dortmunder bei Hannover 96 (2:1) auflaufen. Ausgerechnet der Verteidiger erzielte dann am vergangenen Dienstag das Siegtor für den BVB (81.).
Hannovers Trainer Peter Neururer hatte sich bereits vor der Begegnung ereifert und wegen der Spielberechtigung von Wörns von "Wettbewerbsverzerrung", "Skandal" und "Schande" gesprochen. Bei einer früheren Verhandlung wäre die Sperre für den Dortmunder bereits mit dem Spiel in Hannover in Kraft getreten.