Der Brasilianer Rafinha vom Bundesligisten FC Schalke 04 ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu zwei Spielen Sperre verurteilt worden. Der Außenverteidiger war bei der 0:2-Heimspiel-Niederlage der "Königsblauen" gegen den Hamburger SV des Feldes verwiesen worden.
Das Sportgericht wertete den Griff des Brasilianers ins Gesicht des HSV-Profis Rafael van der Vaart in der 28. Minute als "Tätlichkeit in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung". Rafinha und Schalke stimmten der Strafe zu, das Urteil ist damit rechtskräftig.