Denn bisher hier ist die Rechtslage beim Zünden von Pyrotechnik alles andere als eindeutig. Wer zum Beispiel eine legal erworbene Seenotfackel im Block zündet, begeht in der Regel lediglich eine Ordnungswidrigkeit, also keine Straftat im engeren Sinne.
Dies soll sich nach den Vorstellungen des DFB jedoch ändern. Auf einer Fachtagung von DFB und Generalstaatsanwälten zum Thema Fan-Gewalt in Oberhaching bei München regte DFB-Vizepräsident Rainer Koch an, dass Polizei-Eingriffe einfacher möglich und Täter leichter identifizierbar seien, wenn bereits der Besitz von Pyrotechnik als Straftat gelten würde. „Man muss irgendwann überlegen, ob das in der Hand halten (von Pyrotechnik) eine Ordnungswidrigkeit bleiben darf“, wird Koch in der Süddeutschen Zeitung zitiert.
Auf diese Weise könnten laut Koch auch Kollektivstrafen, wie sie das DFB-Sportgericht in jüngster Zeit immer wieder verhängte, vermieden werden. Gleichwohl solle die Forderung nach höheren Einzelstrafen kein Ende des Dialogs mit den Fans bedeuten.