Das Schöffengericht in Buer hat die "Hugos" in seiner Sitzung am Donnerstag zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und sechs Monaten verknackt. Verurteilt wurde die Ultragruppierung wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.
Die sinnlose und gefährliche Pyroshow hatten die bereits vor Stadionverboten stehenden "Hugos" am 24. November 2012 beim Schalker Spiel gegen Eintracht Frankfurt abgezogen. Selbst die sonst ebenfalls Bengalofeuern nicht abgeneigten "Ultras GE" und andere aktive Fangruppen der Königsblauen hatten sich von der Aktion der heißblütigen S04-Anhänger distanziert.
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