Das Leipziger Amtsgericht hat heute einen Polizisten der Leipziger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) der schweren Körperverletzung im Amt sowie der Freiheitsberaubung für schuldig gesprochen. Ein zweiter Polizist der Einheit erhielt einen Freispruch.
Die beiden Beamten hatten vor zweieinhalb Jahren im Rahmen eines überharten Einsatzes gegen Fußballfans der BSG Chemie Leipzig einen Fan, der die Maßnahme filmen wollte ohne Grund zu Boden gerissen und verletzt. Wie das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig berichtet, entschied die Richterin, die den strafrechtlichen Vorwurf sowie die Verhältnismäßigkeit des Zugriffs beurteilen musste, in ihrer Urteilsbegründung auf einen „minderschweren Fall“. Sie würdigte in ihrer Urteilsbegründung die sehr gute Beweislage.
Das Strafmaß von 90 Tagessätzen a 65 Euro entspricht der Mindeststrafe. Insgesamt muss der Beamte also 5.850 Euro zahlen.
Für Fabian Grundmann, den Sprecher des Rechtshilfekollektivs, ist das Urteil durchaus ein Erfolg: „Nachdem PolizistInnen bei Dienstvergehen und Verfehlungen in der Regel nicht zur Verantwortung gezogen werden, ist das heutige Urteil ein kleiner Schritt, um Polizeigewalt stärker zu ächten.“