Nach Meinung der Verbandsspruchkammer (VSK) des WFLV um seinen Vorsitzenden Friedrich-Wilhelm Stelkens war dem Spieler eine "gewisse Fahrlässigkeit" im Umgang mit dem Nahrungsergänzungsmittel, welches den verbotenen Stoff Methylhexanamin enthält, nicht abszusprechen. "Man muss solche Mittel als Leistungssportler vor der Einnahme prüfen lassen, dies hat der Angeklagte nicht getan." Zugute hielt die VSK dem RWE-Akteur, dass ein entsprechendes Synonym für die verbotene Substanz vom Hersteller weder auf der Verpackung noch auf dem Beipackzettel des Mittels vermerkt wurde. Der für die Dopingprobe verantwortliche Gutachter Dr. Hans Geyer von der deutschen Sporthochschule Köln führte zudem aus, dass er davon ausgehe, dass die im Urin des Spielers festgestellte Konzentration von Methylhexanamin nicht leistungsfördernd gewesen sein konnte.
Erklärung der Spielwertung
Dass die Partie nun nicht für die Sportfreunde Lotte gewertet wird, RWE den beim 1:1 gewonnenen Punkt aber trotzdem abgezogen bekommt, sorgte bei dem ein oder anderen Fan für Verwirrung. Tatsächlich ist diese Vorgehensweise aber genau geregelt. Paragraph 17 der DFB-Anti-Doping-Richtlinien sagt folgendes aus: Hat ein Spieler mitgespielt, dem Doping nachgewiesen werden kann, so wird dieses Spiel für dessen Mannschaft als verloren gewertet. Der Spielgegner erhält dadurch keine neue Spielwertung.
Entscheidend dafür ist wiederum, ob der gedopte Spieler einen unmittelbaren Einfluß auf das Spiel und das Ergebnis hatte. "Dass der Spieler Soukou den Ausgang des Spiels in Lotte entscheidenend mit beeinflusst hat, haben wir nicht erkannt. Er hat das Spiel nicht so beeinflusst, dass wir das Spiel für Lotte hätten werten müssen", erklärte Stelkens. Soukou wurde bei besagter Partie erst in der 87. Spielminute ausgewechselt, war am Essener Tor acht Minuten zuvor aber nicht direkt beteiligt.