Aufgrund dieses Befundes hat der Verein Rot-Weiss Essen den Spieler wie nach Kenntnis der A-Probe zunächst weiter vom Spiel- und Trainingsbetrieb freigestellt und behält sich mit Blick auf die weiteren Verfahrensschritte vor dem Sportgericht weitere Schritte vor.
In einer ausführlichen Pressemitteilung erklärt der Verein, dass Soukou seit Jahren "regelmäßig, aber nicht durchgängig, ohne Kenntnis des Vereins" Nahrungsergänzungsmittel zu sich genommen habe. Dabei habe er stets darauf geachtet, dass die entsprechenden Mittel keine verbotenen Substanzen enthielten. Das Mittel, welches nun zum positiven Befund führte, habe Soukou dem Vereinsarzt inzwischen vorgelegt. Dieser habe sich davon überzeugt, dass Hinweise auf die verbotene Substanz weder auf der Verpackung noch auf dem Beipackzettel zu finden sind.
Gemeinsam mit dem Spieler hat sich RWE dazu entschlossen, die vom Spieler vorgelegten und genannten Nahrungsergänzungsmittel von einem unabhängigen Labor dahingehend untersuchen zu lassen, ob in den Mitteln tatsächlich die Substanz Methylhexanamin enthalten ist, obwohl die entsprechenden Inhaltsangaben fehlen. Der Nachweis entbindet den Spieler zwar nicht von der Verantwortung, doch kann diese Untersuchung die Erklärung des Spielers, wie die verbotene Substanz Methylhexanamin in seinen Körper gelangt ist und in der positiven Dopingprobe resultierte, bestätigen. Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen will der Verein veröffentlichen und der entsprechenden Spruchkammer des WFLV zur Verfügung stellen. Auf Basis des unabhängigen Spruchkammerergebnisses sollen dann weitere Schritte diskutiert und umgesetzt werden.
Vorerst wollen die Verantwortlichen von RWE den Fall nicht weiter kommentieren, da es sich auch weiterhin um ein schwebenes Verfahren handelt.