Partizan hatte bei der UEFA Berufung dagegen eingelegt, dass die Disziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union UEFA den Klub wegen wiederholter Ausschreitungen seiner Fans für ein Jahr vom UEFA-Cup ausgeschlossen hatte. Zudem muss der frühere Klub des deutschen Trainers Lothar Matthäus dem Urteil zufolge umgerechnet rund 30.000 Euro Geldstrafe bezahlen.
Beim Hinspiel in Mostar am 19. Juli (6:1) hatten Hooligans des serbischen Traditionsvereins im Stadion randaliert und damit eine Unterbrechung von rund zehn Minuten erzwungen. 36 Personen wurden verletzt, sechs Randalierer verhaftet. Noch vor dem Start der zweiten Qualifikationsrunde am 16. August will die UEFA eine endgültig Entscheidung fällen. Sollte der Einspruch abgewiesen werden, wäre Mostar automatisch für diese Runde qualifiziert.