"Die UCI wird die Regeln befolgen. Wenn die besagen, dass er sechs Monate vor seinem Comeback gemeldet sein muss, dann werden wir uns daran halten", betonte McQuaid. Bei Armstrongs Comeback-Ankündigung Mitte September war zwar bekannt geworden, dass er sich dem "out of competition testing pool" der USADA angeschlossen hat, unklar ist aber, ob und wann er sich bei der UCI registriert hat.
Armstrong will am 25. Januar bei der Tour Down Under in Australien erstmals wieder an den Start gehen. Sollte der 37-Jährige noch nicht registriert sein, wäre frühestens Ende März ein Start möglich. Die von der L´Equipe veröffentlichten sechs positiven Proben aus dem Jahr 1999 können Armstrong dagegen nichts mehr anhaben. "Wir haben keine Möglichkeit, in Armstrongs Vergangenheit zu schauen", sagte McQuaid und verwies auf das ergebnislose UCI-Ermittlungsverfahren.
Die UCI hatte 2005 die Anschuldigungen gegen den Texaner als haltlos zurückgewiesen, nachdem die L´Equipe dem Amerikaner unter Berufung auf die Auswertung tiefgefrorener Proben von 1999 Epo-Doping vorgeworfen hatte.