Die "Akte Jan Ullrich" ist geschlossen worden. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Verfahren gegen den ehemaligen deutschen Radsportstar Jan Ullrich wegen "Täuschung und Betruges zum Nachteil seiner Arbeitgeber" Telekom/T-Mobile sowie Coast durch Doping eingestellt. Dies teilte die Ermittlungsbehörde am Montagmittag mit.
Grundlage der Einigung gemäß Paragraf 153.1 der Strafprozessordnung ist die Zahlung eines sechsstelligen Euro-Betrages durch den Tour-Sieger von 1997 an gemeinnützige Institutionen sowie die Staatskasse.
Damit gilt Ullrich als nicht vorbestraft. Der 34-Jährige hat bis heute bestritten, je betrogen zu haben.