Mit diesen Worten kommentierte Ulrich Wloch, Vorsitzender des SV Zweckel, die Entscheidung des Bundestages, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) zu ändern.
Bundesrat muss zustimmen Der im November 2016 vom Bundesbauministerium eingebrachte Gesetzesentwurf wurde jetzt mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen verabschiedet. Vertreter der Oppositionsfraktionen Die Linke und Die Grünen enthielten sich.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sven Volmering, stellvertretendes Mitglied im Sportausschuss des Bundestages, begrüßt diese Reform: „Die Reform der Salvo und die damit einhergehende Anpassung der Immissionsrichtwerte ist sehr zu begrüßen. Die CDU/CSU hat sich hier mit zentralen Forderungen durchgesetzt. Die Erhöhung der Immissionsrichtwerte um fünf Dezibel zu Ruhezeiten und damit die Angleichung an die tagsüber geltenden Werte ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des wohnortnahen Breitensports. Und auch für Altanlagen gibt es nun Rechtssicherheit.“ Durch die neuen Regelungen wird u. a. klargestellt, dass deren Privilegierung durch Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Einbau von Kunstrasen oder Flutlichtanlagen) nicht verloren geht.
Die Regelung kann erst nach Zustimmung des Bundesrats endgültig in Kraft treten. Voraussichtlich Ende März wird die Länderkammer über das Thema beraten.