Das ist bitter für den FC Schalke 04 II, aber so steht es in der Spielordnung: Die Schalker werden nämlich die 1:0-Führung gegen Preußen Münster verlieren und die Partie wieder ab der ersten Minute und dem Spielstand von 0:0 bestreiten müssen.
Das besagen nämlich die Regularien des WDFV (Westdeutschen Fußballverbandes). In Paragraph 36 der Spielordnung heißt es nämlich:
§ 36 Spielabbruch
(1) Der Schiedsrichter kann ein Spiel jederzeit abbrechen, wenn ihm die Fortführung aus wichtigen Gründen nicht zumutbar erscheint. Zum Abbruch eines Spiels soll der Schiedsrichter aber erst dann einschreiten, wenn er alle Mittel zur Fortführung eines Spiels erschöpft hat.
(2) Zum Abbruch eines Spiels durch den Schiedsrichter können nachstehende Gründe führen:
1. starke Dunkelheit,
2. Unbespielbarkeit des Platzes,
3. tätlicher Angriff eines Spielers auf den Schiedsrichter oder auf einen -Assistenten,
4. Unmöglichkeit der Durchführung eines geordneten Spiels,
5. allgemeine Widersetzlichkeit der Spieler,
6. Nichtbefolgen eines Feldverweises auf Zeit oder Dauer durch einen Spieler,
7. bedrohliche Haltung der Zuschauer und mangelhafter Ordnungsdienst,
8. das Verlangen einer Mannschaft,
9. Unterschreitung der erforderlichen Mindestspieleranzahl gemäß Regel 3.
(3) Eine Mannschaft ist nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt.
(4) Erfolgt der Spielabbruch aus Gründen, die beide Mannschaften nicht zu vertreten haben, ist das Spiel neu anzusetzen.
Und der vierte Absatz des Paragraphen 36 der WDFV-Spielordnung ist für die abgebrochene Partie Schalke II gegen Preußen Münster von Bedeutung. Das bestätigte auch Patrick Zielezny, der Spielleiter der Regionalliga West, auf Nachfrage der WAZ.