Der ehemalige Bundesliga-Club hat am Frankfurter Landgericht am Montag eine Zivilklage gegen das Urteil des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eingereicht, wie Waldhof-Geschäftsführer Markus Kompp dem «Mannheimer Morgen» (Dienstag) bestätigte. «Es liegen Verfahrensfehler vor und wir sind der Meinung, dass der Punktabzug materiellrechtlich ein Verstoß ist», sagte Kompp. Die Klage stützt sich primär auf die aus Waldhof-Sicht begangenen Verfahrensfehler des DFB-Kontrollausschusses.
Auslöser für den Streit ist das Playoff-Rückspiel um den Aufstieg in die 3. Liga am 27. Mai gegen den KFC Uerdingen. Damals hatten Mannheimer Fans Rauchbomben und Böller auf das Spielfeld geworfen, was schließlich zum Spielabbruch führte. Der Kontrollausschuss hatte den SVW anschließend unter anderem mit einem Punktabzug von neun Punkten belegt. In einer anschließenden Berufungsverhandlung reduzierte das DFB-Bundesgericht die Strafe auf drei Punkte. Laut Kompp hatte aber schon unter dem Strafantrag des Kontrollausschusses unter anderem eine notwendige Unterschrift gefehlt. Zudem sei ein Punktabzug in den DFB-Statuten nicht genau bestimmt.
«Beim Punktabzug ist keine Obergrenze festgelegt. Das bedeutet, dass er unserer Auffassung nach in Deutschland nicht rechtens ist, weil er die Tür zur Willkür öffnet», sagte er. Neben dem Punktabzug waren die Mannheimer auch mit einer Geldstrafe in Höhe von 25 000 Euro und verschiedenen Auflagen belegt worden. dpa