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RWE droht Wilke mit rechtlichen Konsequenzen

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SF Lotte: RWE droht Wilke mit rechtlichen Konsequenzen
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Nach den jüngsten harschen Angriffen von Seiten der Sportfreunde Lotte gegenüber Rot-Weiss Essen hat die Reaktion nicht lange auf sich warten lassen.

Die Essener haben bereits ihren Rechtsbeistand konsultiert. Von einer Klage sehe der Verein zwar vorerst ab. Im Wiederholungsfall droht RWE dem Fußballobmann der Sportfreunde, Manfred Wilke, jedoch damit, rechtliche Schritte wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung einzuleiten. Am Nachmittag erklärte sich der Verein in einer Pressemitteilung, die wir nachfolgend wiedergeben haben.

Das Schreiben im Wortlaut:

Die Rechtsanwälte HOLTHOFF-PFÖRTNER erklären für ihre Mandanten Rot-Weiss Essen e.V. und Waldemar Wrobel:

1. Die im Reviersport veröffentlichten Äußerungen des Obmanns der Sportfreunde Lotte, Herrn Manfred Wilke, sind nicht nur haltlos und inakzeptabel, sondern erfüllen insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf der Lüge gegenüber Herrn Wrobel zweifelsfrei die Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung.

Wir haben daher Herrn Wilke angeschrieben und werden im Wiederholungsfalle zivil- und strafrechtliche Schritte einleiten. Davon sehen wir derzeit nur deshalb ab, weil unsere Mandanten und wir gerichtliche Auseinandersetzungen nicht als die richtige Art und Weise des Umgangs miteinander unter Sportkameraden ansehen.

2. zur damaligen Chronologie:

a) Nach Eingang eines anonymen Briefes haben drei Spieler gegenüber RWE eingestanden, sich an Wetten gegen den Verein beteiligt zu haben.

b) Der DFB wurde von RWE noch am selben Abend informiert und leitete eine Verfahren ein.

c) Zzt. der Verhandlung über den Einspruch von Lotte in Frankfurt, bei dem Hr. Dr. Welling und der Unterzeichner für RWE anwesend waren, war RWE keine weitere Person bekannt, die sich an Wetten gegen den Verein beteiligt haben könnte.

d) Erst Wochen später kamen aufgrund von Befragungen der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft Verdachtsmomente gegen den Spieler Robert Moewes auf.

e) Daraufhin wurde mit dem Spieler Moewes ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Einer Mitteilung bzw. Anzeige an den DFB bzw. die Staatsanwaltschaft bedurfte es nicht, da die Staatsanwaltschaft ja bereits ermittelte und mit dem DFB eng zusammenarbeitet.

f) Von der Einleitung eines Sportgerichtsverfahrens gegen den Spieler Moewes hat RWE erst durch die jetzige Pressemitteilung des DFB über das ergangene Urteil Kenntnis erhalten.

Essen, 16.11.2012

Dr. Thomas Hermes Rechtsanwalt

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