Das Urteil des Landgerichts Wuppertal besagt, dass der WSV zu einer Zahlung von 243.466,79 Euro an den Vermarkter aus Kaiserslautern verurteilt wurde. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird der Verein in Berufung gehen.
Hintergrund der Geschichte ist eine Kündigung seitens des WSV vor Vertragsende mit dem Vermarkter. So soll der WSV laut der "Westdeutschen Zeitung" am 30. Juli 2009 seine Vermarktungsrechte an die "Banf" abgetreten und dafür eine Abschlussprämie von 150.000 Euro erhalten haben. Am 5. August 2010 soll der WSV den über noch vier Jahre laufenden Vertrag fristlos gekündigt haben. Das Wuppertaler Landgericht erklärte die Kündigung am 20. Juli 2011 für unwirksam.
"Die Summe, die der Banf jetzt zugesprochen wurde, stimmt auf den Cent mit dem überein, was wir in den einzelnen Anträgen gefordert haben", kommentierte Banf-Anwalt Rolf Lechner das Urteil gegenüber der "WZ". Außerdem, so Lechner weiter in der "WZ", sollen dem WSV Zinsen in fünfstelliger Höhe in Rechnung gestellt werden.