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Geldstrafe wegen Pyrotechnik

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RWE: Geldstrafe für unsportliches Fan-Verhalten
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Das Sportgericht des DFB hat RWE wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt.

Im ersten Fall wurden in der 57. Spielminute der Partie gegen den VfL Bochum II am 9. März 2012 im Essener Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer gezündet. Das Spiel musste für eine Minute unterbrochen werden.

Im zweiten Fall wurde in der 90. Spielminute des Heimspiels gegen den Wuppertaler SV am 17. März 2012 ein Feuerzeug aus dem Essener Zuschauerbereich in Richtung eines Wuppertaler Spielers geworfen, der einen Eckstoß ausführte. Der Spieler wurde nicht getroffen.

Im dritten Fall wurde vor Beginn der Partie gegen Fortuna Köln am 19. Mai 2012 im Essener Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet und mit Spielbeginn auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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