Die offizielle Pressemitteilung der SF Lotte im Wortlaut:
Nachdem am vergangenen Freitag das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes in mündlicher Verhandlung den Einspruch der Sportfreunde Lotte gegen die Wertung der Regionalliga-Partie vom 5. Mai zwischen RW Essen und Borussia Dortmund II (0:4) zurückgewiesen hatte, wird der Vereinsvorstand keine Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen, da zum derzeitigen Zeitpunkt weitere Manipulationsnachweise nicht angeführt werden können.
Zurück bleibt ein mehr als fader Beigeschmack, da Wetten von Spielern auf eigene Spiele und die Weitergabe von Insiderwissen verwerflich ist und sogar durch den DFB vertraglich untersagt ist. Moralisch fühlen sich die Sportfreunde weiter betrogen, denn die drei betroffenen Essener Spieler hatten bereits vor dem DFB-Kontrollausschuss zugegeben, Insiderwissen weitergegeben zu haben, das zu Wettgewinnen führte. Übrig bleibt eine Grauzone, die zweifelsohne letztendlich lückenlos aufgeklärt werden muss.
Gestern ging übrigens die juristische Aufarbeitung des Fußball-Wettskandals am Bochumer Landgericht in eine neue Runde. Im Prozess geht es um 35 mutmaßlich manipulierte Fußballspiele zwischen 2008 und 2009 - darunter auch Begegnungen der Champions League und der WM-Qualifikation. Ein fundamentales öffentliches Interesse an Aufklärung scheint vorhanden zu sein, auch wenn es sich im konkreten Fall der Sportfreunde Lotte nur um Wetten auf ein Regionalliga-Spiel handelt, die allerdings die Aufstiegsfrage nachhaltig entschieden haben könnten.
Fakt ist, dass die Sportfreunde Lotte nun Planungssicherheit haben und sich gezielt auf die nächste Saison in der Regionalliga West vorbereiten können.