Grund der Streitigkeit war der Einsatz des Essener Regionalligaspielers Dennis Bührer am 28. September 2008 im NRW-Ligateam nach Ablauf einer Rot-Sperre.
Mit Erleichterung reagierten Rechtsanwalt Professor Dr. Markus Buchberger und U23-Abteilungsleiter Damian Jamro, die RWE in dieser Angelegenheit vertraten, auf das Urteil: „Wir waren von Beginn an überzeugt, richtig und den Regeln entsprechend gehandelt zu haben“, erklärt Jamro. Delbrück war der Meinung, dass Bührer nach dem Absitzen seiner Sperre noch eine weitere 48-stündige Schutzfrist hätte abwarten müssen, die als Bestimmung in den Statuten des Westfälischen Fußball- und Leichtathletikverbandes schlummert, nach DFB-Recht aber nicht vorgesehen ist. In dem Fall sollte also das übergeordnete Recht das untergeordnete "brechen".
Der SC Delbrück hat nun noch die Möglichkeit, das jüngste Urteil vor dem DFB-Sportgericht anzufechten, der höchsten Instanz. Jamro: "Revision wurde wieder zugelassen." Alles muss dann innerhalb von zehn Tagen nach dem jüngsten Donnerstags-Beschluss erfolgen und alles kostet Geld, was Delbrück bewegen könnte, nichts mehr zu unternehmen.