"Auch das DFB-Bundesgericht hat eine Verletzung der Fußball-Regel 1 festgestellt, wonach eine erhebliche Abweichung der Torhöhe vom vorgeschriebenen Maß vorlag", erklärte der Vorsitzende des Bundesgerichts, Goetz Eilers (Darmstadt), meinte aber weiter: "Dieser regelwidrige Platzaufbau kann nicht automatisch zu einer Umwertung oder Neuansetzung des Spiels führen. Zu verlangen ist vielmehr der Nachweis eines konkreten Zusammenhangs des fehlerhaften Platzaufbaus mit dem Spielergebnis - wie auch einem Einspruch gegen einen Regelverstoß des Schiedsrichters nur dann stattgegeben werden kann, wenn dieser Verstoß mit hoher Wahrscheinlichkeit das Spielergebnis beeinflusst hat. Dieser Nachweis konnte vom SV Straelen nicht geführt werden."
Vor der Partie war den Gästen aufgefallen, dass die Tore auf dem Spielfeld zu niedrig gewesen waren. Die Ausmessung durch Schiedsrichter Frank Perschke ergab die Diskrepanz, dennoch wurde die Partie angepfiffen. Straelen hatte daraufhin Einspruch gegen die Wertung des Spiels eingelegt. In der mündlichen Verhandlung vor der Verbandsspruchkammer des WFLV am 29. August 2007 war der Einspruch in erster Instanz als unbegründet zurückgewiesen worden.
Gegen dieses Urteil hatte der SV Straelen dann Berufung eingelegt. Am 5. November 2007 hatte das Verbandsgericht entschieden, das Urteil aufzuheben, dem Einspruch stattzugeben und das Spiel neu anzusetzen. Gegen dieses Urteil hatte wiederum Dattenfeld die Revision vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt.