Gleiches Recht für Amateurklubs
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, heißt es im Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Dass diese Vorgabe in unserer Gesellschaft nicht gang und gäbe ist, wird im Sport deutlich. Im deutschen Fußball wird es Amateurvereinen im Gegensatz zu Profis nicht überall gestattet, dringend benötigtes Geld mit der Werbung für private Wettanbieter zu verdienen. Begründung aus Landesverbänden: Werbung für Glücksspiel sei sittenwidrig.
Unverständlich ist diese Aussage freilich nicht. Über ein allgemeines Verbot für Tabak-, Alkohol- und Glücksspielwerbung in der Sportlandschaft wurde häufig diskutiert. Inakzeptabel ist jedoch der Umgang mit den privaten Wettanbietern, die weltweit Milliarden umsetzen. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
Während die Amateure sogar auf Sachspenden verzichten müssen, wird Trikotwerbung in den Profiligen toleriert. Ein Widerspruch in sich. Die Reichweite einzelner Amateurklubs ist mit der des Profifußballs nicht im Ansatz zu vergleichen.
Zu beschweren haben sich die privaten Wettanbieter nur bedingt. Sie nutzen mit ihrem Angebot im Internet eine Grauzone im Rechtsstaat; denn Glücksspiel im Internet unterliegt schweren Auflagen, die erst noch erfüllt werden müssten. Dagegen hält sich die staatliche Lotterie mit „Oddset“ an die Vorgaben, macht keine Angebote im Internet und verliert Marktanteile. Es ist an der Zeit, dass die Politik für klare Verhältnisse sorgt. Erst recht für die Amateurvereine.