Der Schock sitzt tief bei den Fußballern der SG Werden 80. Ein einziges Spiel absolvierte der Essener B-Kreisligist Ende des vergangenen Jahres in seinen schicken neuen Trikots. Danach musste der Klub die Jerseys einmotten. „Der Verband hat sogar gedroht, uns zu sperren“, sagt der Werdener Trainer André Bausch. Der Grund: Auf der Brust wurde für das Unternehmen Tipico geworben.
In der Kreisliga ist Werbung für den privaten Wettanbieter, der Profivereine wie den Hamburger SV oder Bayern München sponsert, nicht erlaubt. Bausch: „Jetzt liegen die Trikots im Keller. Das ist frustrierend.“ Der Amateurverein hatte ein günstiges Angebot von Karstadt Sports angenommen und einen hochwertigen Trikotsatz für kleines Geld erworben. Nur eine Woche nach dem ersten Einsatz wurde den Essenern eine Geldstrafe vom Fußballverband Niederrhein aufgebrummt.
Während die Profis vom Boom des Wettgeschäfts profitieren, gehen die Amateure leer aus. Besonders in Berlin sorgte das Verbot für große Verärgerung. Die Brust des Vorzeigeklubs Hertha BSC ziert seit Saisonbeginn das Logo des privaten Wettanbieters bet-at-home. Rund sechs Millionen Euro streicht die Hertha dafür pro Jahr ein. Knapp 20 Millionen Euro fließen von Wettanbietern wie Tipico, mybet, bet-at-home oder X-Tip in die Bundesliga.
Das Verbot der Werbung für private Wettanbieter im Amateurfußball ist unwirksam
Peter Küpperfahrenberg
Christian Gruber, Geschäftsführer von Tipico Deutschland, kann das Werbeverbot für die Amateure nicht nachvollziehen: „Für uns ist unverständlich, dass der Berliner Verband seinen Amateurvereinen vor der Saison eine Kooperation verweigert, kurze Zeit später aber Hertha BSC einen privaten Wettanbieter als neuen Hauptsponsor präsentiert.“ Viele Vereine wollen das Werbeverbot nicht auf sich sitzen lassen. Tipico bietet den Klubs bei einem Rechtsstreit Unterstützung an.
Der für den Amateurfußball zuständige DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch begrüßt hingegen die Handlungsfreiheit der Verbände: „Es ist gut, dass die Landesverbände offiziell nicht mehr gezwungen sind, die Werbung für private Wettanbieter auf Amateurtrikots zu verbieten.“ Peter Küpperfahrenberg, ein Essener Fachanwalt für Arbeitsrecht, rät den Amateuren zur Klage: „Das Verbot der Werbung für private Wettanbieter im Amateurfußball ist unwirksam und entbehrt einer wirksamen Rechtsgrundlage. Es ist keinerlei Grund ersichtlich, wieso Profis für private Wettanbieter werben dürfen und Amateure nicht.“
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