Der VfL Wolfsburg hat mit seinem Einspruch beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) Erfolg gehabt und darf noch einmal beim SC Bad Neuenahr antreten. Die Wertung des Bundesliga-Punktspiels (2:1) wurde vom Sportgericht aufgehoben und eine Neuansetzung angeordnet.
Auf Seiten Bad Neuenahrs hatte am 26. November 2006 in Lydia Neumann eine Spielerin mitgewirkt, die nicht auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt war. Stattdessen stand dort in Jasmin Stümper eine Fußballerin, die zur gleichen Zeit in der zweiten Mannschaft Bad Neuenahrs ein Spiel der 2. Frauen-Bundesliga gegen den Karlsruher SC bestritt.
Dadurch hatte Bad Neuenahr gegen die Bestimmung in Paragraph 30 Nr. 1 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung verstoßen. Bad Neuenahr hat eine 24-stündige Frist, um gegen das Urteil Einspruch einzulegen.