Im Rücken des Schiedsrichter kam es damals zu einer Pöbelei und einem Faustschlag eines Oberstüter Akteurs. Dem soll allerdings eine Kopfnuss des Welper Provokateurs vorausgegangen sein.
Aufgrund der unterschiedlichen Zeugenaussagen musste ein sportstrafrechtliches Verfahren mit Zeugeneinladungen durchgeführt werden, bei dem beide Seiten ihren Standpunkt darlegten. Die Kreisspruchkammer befand den Welper Akteur daraufhin für nicht schuldig, der Oberstüter Spieler wurde schon im vorigen Verfahren wegen der Tätlichkeit für sechs Wochen gesperrt.