„Der Bescheid umfasst insgesamt drei Verstöße, darunter die Teilnahme an einer Veranstaltung sowie der Verstoß gegen die Maskenpflicht“, berichtete Stadtsprecherin Silke Lenz am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Grund für die Bußgeldhöhe seien die „besonderen Einkommensverhältnisse“. „Diese wurden berücksichtigt.“ Der Bescheid sei inzwischen ergangen, die Einspruchsfrist sei verstrichen. „Einen Einspruch gab es nicht, daher ist der Bescheid bestandskräftig“, so Lenz weiter. Über Bußgelder gegen andere Teilnehmer der Party wurde zunächst nichts bekannt.
Der inzwischen 24 Jahre alte Schweizer soll nach früheren Angaben der Polizei vor knapp drei Monaten an der illegalen Party in einer Gaststätte am Essener Baldeneysee teilgenommen haben. Von 23 Personen wurden damals die Personalien aufgenommen, darunter auch die von Embolo. Der Borussia-Profi wurde aber von der Polizei nicht im Lokal, sondern in einer angrenzenden Wohnung angetroffen. Er sei nebenan in der Wohnung gewesen, um Basketball zu schauen, hatte er angegeben und bestritten, mitgefeiert zu haben.
Bereits gut eine Woche nach dem Vorfall hatte Borussia Mönchengladbach Embolo zu einer „hohen Geldstrafe“ verurteilt. In einer Vereinsmitteilung hatte Sportdirektor Max Eberl Embolo „unbedachtes und falsches Verhalten“ vorgeworfen. Die Höhe der Vereinsstrafe wurde nicht bekannt. dpa