Das DFB-Gremium wies die Verwaltungsbeschwerde des Vereins gegen die Ansetzungen der Spieltage 35 bis 38 als unbegründet zurück, wie der DFB am Donnerstag mitteilte.
Zuvor hatte das Bundesgericht die Beschwerden des Clubs gegen die Ansetzungen der Spieltage 30 bis 34 sowie der Spielrunden 28 und 29 abgelehnt. Auch einen Widerspruch von Preußen Münster gegen den Beschluss des DFB-Bundestages, die Saison in der 3. Liga nach der Corona-Pause fortzusetzen, hatte das DFB-Bundesgericht zurückgewiesen.
Zudem waren die Westfalen vor dem DFB-Sportgericht mit drei Einsprüchen gegen Spielwertungen gescheitert. Es ging um das 2:3 beim FC Bayern München II am 3. Juni und die beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC am 16. Juni und bei Eintracht Braunschweig am 20. Juni.
Die Münsteraner hatten beklagt, dass sie aufgrund behördlicher Anordnungen erst wenige Tage vor dem Wiederbeginn des Spielbetriebs das Mannschaftstraining aufnehmen durften. Andere Teams hätten früher wieder normal trainieren können. Am Montag hatte der Verein bestätigt, einen Gang vor ein ordentliches Gericht zu prüfen. dpa