Sind die Möglichkeiten ausreichend und abschreckend genug oder besteht Reformbedarf? Und kann ein Foulspiel im Fußball als Körperverletzung bestraft werden? Die Satzung des Fußball- und Leichathletikverbandes Westfalen widmet dem Thema Sperren gleich vier Paragraphen. Zimperlich wird nicht mit denjenigen umgegangen, die auf dem Fußballplatz Unsportlichkeiten begehen.
„Ein Spieler kann bis zu 18 Monate gesperrt werden“, sagt Dierk Dunschen, Vorsitzender der Bezirksspruchkammer Dortmund. Dies ist der Fall, wenn ein „besonders schwerer Fall vorliegt“, etwa bei Körperverletzung oder dem Auslösen eines Spielabbruchs. „So etwas kommt zum Glück nicht allzu häufig vor“, betont Dunschen, der sich bereits seit 13 Jahren mit Spielberichten, Sperren und Spruchkammer-Verhandlungen beschäftigt. Eine lebenslange Sperre hält er nur theoretisch für denkbar. „Bei Messer-Attacken oder ähnlichem muss man den Täter natürlich lange aus dem Verkehr ziehen.“ Der Dortmunder legt sich fest: „Das gegenwärtige Strafmaß ist ausreichend.“
Platzverweise wegen Foulspiels werden so gut wie nie härter als mit sechs Monaten Sperre bestraft. Im mindesten Fall muss der Übeltäter jedoch vier Wochen zusehen. Vier „Zeitwochen“ wohlgemerkt. „Wir versuchen in Westfalen schon länger, dass die Sperre künftig für Pflichtspiele gilt“, sagt Dunschen. In den spielfreien Zeiten im Sommer und Winter laufen die Strafen so häufig ins Leere. Die Anwendung auf Pflichtpartien würde zudem Wiederholungstäter härter treffen, deren Sperre mit jeder weiteren roten Karte deutlich verlängert wird. Eine Änderung im Westdeutschen Fußballverband scheitert derzeit am Widerstand der Verbände von Niederrhein und Mittelrhein.
Besonders hart geahndet werden Attacken gegen den Schiedsrichter. „Minderschwere Fälle“ bedeuten schon sechs Monate Pause. Ein Jahr bis drei Jahre sind die Regel. Wegen einer Schiri-Tätlichkeit wurde daher auch die bisherige Rekordstrafe im deutschen Profifußball verhängt. Der damalige Stuttgarter Axel Kruse wurde 1993 für zehn Monate gesperrt.
Auffällig ist der Umgang mit der gelb-roten Karte, die im Profifußball ein Spiel Sperre nach sich zieht. Mit Ausnahme weniger Landesverbände ist „Gelb-Rot“ im Amateurbereich aber gleichbedeutend mit einer „Matchstrafe“, die nur für die Partie gilt, in der das Vergehen begangen wurde. Theoretisch könnte ein Spieler in jedem Match der Saison zweimal Gelb kassieren und würde dafür nicht gesperrt. „Dafür gibt es eigentlich keine Begründung“, meint Dunschen, der aber wenig Hoffnung auf eine schnelle Reform hat.
Gegen eine Sperre nach „Gelb-Rot“ wird häufig mit dem Verwaltungsaufwand argumentiert. Dafür sprechen allerdings sportliche Aspekte und die gängige Praxis im Profifußball. Zumindest bei mehreren gelb-roten Karten pro Saison eine Sperre auszusprechen, wäre eine Anregung in den zuständigen Gremien wert.
In jüngerer Vergangenheit fanden sich verschiedene Fälle, in denen ein Foul in einem Fußballspiel zivilrechtlich als Körperverletzung verfolgt wurde. Ein Bochumer Spieler erhielt Recht, als er seinem Gegenspieler schwere Verletzungen in Rechnung stellte. Dies führt möglicherweise in Blatters Denkrichtung: Entsteht durch die Verletzung in einem Fußballspiel materieller oder körperlicher Schaden, ist Schadensersatz möglich. Die Sportgerichtsbarkeit bleibt davon aber unbetroffen.