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DFB-Sportgericht verhandelt am 8. Juni über Stuttgart-Einspruch

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am 8. Juni (13.00 Uhr) mündlich über den Einspruch des Zweitligisten VfB Stuttgart gegen die Wertung des Spiels beim SV Wehen Wiesbaden (1:2). Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Die [article=486136]Schwaben hatten ihren Protest damit begründet[/article], dass die Entscheidung auf Handelfmeter in der Nachspielzeit regelwidrig erfolgt sei und diese den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe. Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) entschied in der Partie am 17. Mai erst nach Intervention des Video-Assistenten Robert Kampka und einem längeren Studium der TV-Bilder auf Elfmeter, den die Hessen zum 2:1-Sieg nutzten.

Nach Ansicht der Stuttgarter hätte der Video-Assistent nicht eingreifen dürfen, weil beim mutmaßlichen Handspiel von VfB-Stürmer Hamadi Al Ghaddioui im eigenen Strafraum keine klare Fehlentscheidung des Unparteiischen vorgelegen habe. Der DFB fand den Elfmeter „regeltechnisch korrekt“, erkannte aber auch einen Fehler bei der Anwendung des Videobeweises. Es ist bereits der vierte Einspruch gegen die Wertung eines Spiels in dieser Zweitliga-Saison. Die bisherigen Proteste wurden vom Sportgericht allesamt abgewiesen. dpa

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