Durch den Punktabzug rutschen die Aalener vom zehnten auf den vorletzten Platz zurück. Der VfR hat die Chance innerhalb von einer Woche Einspruch einzulegen, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Ein Zwangsabstieg droht nicht
Der VfR Aalen hatte in den vergangene Tagen versucht den Punktabzug zu mindern. Doch die DFB-Spielordnung ist in dieser Hinsicht eindeutig: Muss ein Verein während der Saison Insolvenz anmelden, dann werden ihm neun Punkte abgezogen.
Ein Zwangsabstieg oder gar ein Lizenzentzug droht dem VfR allerdings nicht. Sollten die Aalener den sportlichen Klassenerhalt trotz des nun verhängten Punktabzugs schaffen und die Lizenz für die 3. Liga vom DFB erhalten, so werden sie auch in der kommenden Saison in der dritthöchsten Deutschen Spielklasse vertreten sein.
3,6 Millionen Euro Schulden
Der ehemalige Zweitligist hatte Mitte Februar Insolvenz angemeldet, um sich von Altlasten aus früheren Zeiten zu befreien. Insgesamt belaufen sich die Schulden des VfR auf 3,6 Millionen Euro. Außerdem droht eine Steuernachzahlung in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Da sich der Verein aus eigener Kraft nicht von der Schuldenlast befreien kann, zogen die Verantwortlichen mit dem Insolvenzantrag die Notbremse. Bis zum Saisonende ist die Liquidität beim VfR Aalen gesichert, dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit währende der Saison festgestellt.