Dies gab der Verband am Donnerstagabend bekannt. Das Gericht verurteilte den 30 Jahre alten Mittelfeldspieler vom Zweitligisten Erzgebirge Aue nach der mündlichen Berufungsverhandlung „wegen grober Unsportlichkeit gegen den Schiedsrichter-Assistenten“.
Fandrich war wegen einer angeblichen Spuckattacke gegen den Schiedsrichter-Assistenten zunächst vom Sportgericht des DFB für sieben Monate gesperrt worden, das Bundesgericht konnte nun jedoch den Vorwurf nicht einwandfrei belegen.
„Unserer Überzeugung nach hat Clemens Fandrich den Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin aus nächster Nähe so vehement angebrüllt, dass dabei auch Speichel den Schiedsrichter-Assistenten im Gesicht getroffen hat“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts Oskar Riedmeyer zur Urteilsbegründung: „Es blieben aber letzte Zweifel, ob er tatsächlich Herrn Potemkin absichtlich ins Gesicht spucken wollte.“
Fandrich hatte den Vorwurf bestritten und mit Unterstützung seines Vereins fristgerecht Berufung eingelegt. Das Sportgericht hatte keinen Zweifel an der Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin.
Dieser hatte ausgesagt, Fandrich habe ihm während der Begegnung zwischen Aue und dem FC Ingolstadt am 22. Oktober auf das rechte Auge gespuckt. Auch der Bewegungsablauf in besagter Szene unterstütze die Aussage Potemkins, hatte das Sportgericht im ersten Urteil mitgeteilt. sid