Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 30-Jährigen vom Zweitligisten Erzgebirge Aue für sieben Monate gesperrt, das teilte der DFB am Donnerstag mit. Sein Klub will gegen die Entscheidung allerdings Berufung einlegen.
Es handele sich um ein „absolut inakzeptables Strafmaß“, sagte Aues Vorstandsmitglied Kay Werner, der als Rechtsanwalt mit Fandrich der Verhandlung in Frankfurt beiwohnte. Man werde gegebenenfalls auch prüfen, „ob der Gang zu den ordentlichen Gerichten möglich ist“.
Das Sportgericht hatte keinen Zweifel an der Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin. Dieser sagte aus, Fandrich habe ihm während der Begegnung zwischen Aue und dem FC Ingolstadt am 22. Oktober auf das rechte Auge gespuckt. Auch der Bewegungsablauf in besagter Szene unterstütze die Aussage Potemkins, so das Gericht. Fandrich selbst bestreitet den Vorwurf.
Werner sprach von einem „sehr ernüchternden Ergebnis“, mit dem er „in keiner Weise einverstanden“ sei: „Die Beweisaufnahme des DFB hat ergeben, dass Clemens absichtlich gespuckt hat, was ich nicht nachvollziehen kann. Denn selbst Roman Potemkin hat in seiner Zeugenaussage gesagt, dass das in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sprechen und Reklamieren des Spielers stand.“ Hier liege der wichtige Unterschied zwischen einer Tätlichkeit und einem unsportlichen Verhalten. Zudem seien „ganz wesentliche Verfahrensregeln nicht eingehalten“ worden.
„Die Tätlichkeit gegen Schiedsrichter oder deren Assistenten sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren vor“, sagte der vorsitzende Richter Hans E. Lorenz: „Bei der Bemessung der Sperre hat das Gericht zugunsten des Spielers Fandrich sein untadeliges Verhalten in zwölf Jahren Profifußball berücksichtigt. Andererseits ist ein Spucken in das Gesicht des Schiedsrichter-Assistenten ein so schwerwiegender Vorgang, dass auch eine höhere Strafe denkbar gewesen wäre.“