Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Donnerstag nach einer Entscheidung im Einzelrichterverfahren mit. Es wurden zwei Fälle unsportlichen Verhaltens geahndet. Bis zu 15 000 Euro davon können die Sachsen für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Geahndet wurden Vorfälle beim Zweitligaspiel gegen den FC St. Pauli am 31. August. Bei dem Spiel, das 3:3 endete, zeigten Dresdner Anhänger mehrere Banner mit verunglimpfenden und diskriminierenden Inhalten. Darüber hinaus trugen zwei Ordner im Zuschauerbereich T-Shirts mit verbotenen Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation. dpa