Das gaben die Niedersachsen am Sonntag bekannt. Kind wollte mit dem Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um trotz der bestehenden 50+1-Regelung die Mehrheit der Anteile an der „Hannover 96 Management GmbH“ zu übernehmen. Die Gründe für die Rücknahme des Antrags will Hannover „in Kürze darlegen“.
Kind hatte bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) bereits einen Antrag auf Bewilligung der Ausnahmegenehmigung gestellt, dieser war im Juni 2018 jedoch abgelehnt worden. Eine Ausnahme der Regel ist nur dann möglich, wenn ein Unternehmen oder eine Person „seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat“, wie es in den DFL-Statuten heißt. Dafür sah die DFL im Falle Kind keine ausreichenden Belege.
Der 75 Jahre alte Unternehmer hatte sich anschließend an das Schiedsgericht gewandt. Das Schiedsgericht wollte die Entwicklung bei der Mitgliederversammlung bei Hannover 96 am 23. März abwarten. Da es auf dieser zu einem deutlichen Sieg der Opposition kam, war die Situation unklarer denn je. Daher hatte Kind bereits Anfang Mai den Antrag gestellt, das Verfahren ruhend zu stellen. sid