Dem VfR war in drei Fällen unsportliches Verhalten vorgeworfen worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kurz vor Beginn des DFB-Pokal-Erstrundenspiels bei 1860 Rosenheim am 3. August 2013 war im Aalener Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet worden. In der 69. Minute des Zweitliga-Heimspiels gegen den 1. FC Köln am 27. September 2013 wurde ein Feuerzeug aus dem Zuschauerblock der Gastgeber in den Kölner Strafraum geworfen. Zudem wurden vor Anpfiff des Zweitliga-Auswärtsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 22. Dezember 2013 zwei Bengalische Feuer im Aalener Zuschauerblock abgebrannt.