Damit ist das Verfahren ohne gerichtliche Entscheidung endgültig abgeschlossen.
Im Streitfall hatte die Fortuna einen Anhänger auf Schadenersatz in Höhe von 8750 Euro in Anspruch genommen, weil er während des Auswärtsspiels beim Ligarivalen SC Paderborn am 15.01.2010 aus dem Düsseldorfer Fanblock heraus Knallkörper auf das Spielfeld geworfen haben soll. Der beklagte Fan hatte dies bestritten und gegenüber der Polizei behauptet, er habe nur "so kleine Ziesemänner" angezündet und vor sich hin geworfen.
Die Fortuna war damals nach dem Spiel vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Einzelstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden, wegen weiterer vergleichbarer Vorfälle war eine Gesamtstrafe von 35.000 Euro verhängt worden. Hiervon sollte der Beklagte nach dem Willen der Fortuna ein Viertel zahlen.