Im Kampf gegen rassistische Problemfans hat sich Zweitligist Hansa Rostock Rechtssicherheit verschafft, indem die Stadionordnung um entsprechende Verhaltensregeln ergänzt wurde. So hält Paragraf 4 der Verordnung jetzt explizit fest, dass es Besuchern verboten ist, in irgendeiner Form die Menschenwürde einer anderen Person in Bezug auf Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Herkunft zu verletzen oder sich auf eine andere Weise rassistisch oder menschenverletzend zu verhalten.
"Zum einen wollen wir damit unsere Position gegen die Diskriminierung noch einmal verstärkt zum Ausdruck bringen, zum anderen haben wir durch die Aufnahme in die Stadionordnung eine höhere Rechtssicherheit bei eventuellen Strafen", sagte Hansas Pressesprecher Axel Schulz. Die Ergänzungen seien durch Anregungen aus der Fanszene entstanden, betonte Schulz.
Der Verein war zuletzt negativ in die Schlagzeilen gerückt, als während des Pokalspiels zwischen Hansas Zweitvertretung und Bundesligist Schalke 04 (1:9) am 9. September der dunkelhäutige Nationalspieler Gerald Asamoah rassistisch beschimpft wurde. Hansa wurde daraufhin vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro sowie zu einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit für die Zweitvertretung verurteilt.