Es wird keine Revision des Verfahrens um den Münchner Stadionskandal gegen den ehemaligen Arena-Geschäftsführer Karl-Heinz Wildmoser junior geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte am Mittwoch in Karlsruhe den Antrag des Sohns des ehemaligen Präsidenten von Zweitbundesligist 1860 München ab. Das Urteil gegen Wildmoser junior ist somit rechtskräftig, er muss folglich wegen Untreue und Bestechlichkeit eine Freiheitstrafe von viereinhalb Jahren verbüßen.
Der Anwalt des Verurteilten hatte die vorsitzende Richterin im Münchner Strafprozess der Befangenheit beschuldigt. Das war nach Meinung des BGH ebensowenig der Fall, wie es ein Fehler des Verfahrens darstellte, den Befangenheitsantrag der Verteidigung abzulehnen.
Die Richterin hatte während des Prozesses mit der Münchner Abendzeitung zusammengearbeitet und einen Artikel über ihre Verhandlungsführung vor dessen Veröffentlichung gelesen und korrigiert. Der BGH ging in seiner Entscheidung aber davon aus, dass die Richterin an den entscheidenden Passagen des Artikels nicht mitgewirkt habe.
Wildmoser war am 13. Mai 2005 vom Landgericht München I zu der langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte nach Ansicht des Gerichts als Geschäftsführer der Stadiongesellschaft der Arena bei der Auftragsvergabe zum Bau des neuen Stadions Insiderinformationen weitergegeben und dafür 2,8 Millionen Euro Schmiergeld kassiert.
Wildmoser hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen und beteuert, dass er legale Provisionen erhalten habe. Wildmoser hatte bereits 14 Monate in Untersuchungshaft abgesessen, als der Haftbefehl nach der Verurteilung vorerst ausgesetzt wurde. Nun muss er wohl erneut hinter Gitter.