Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Dynamo Dresden wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und mangelnden Schutzes des Schiedsrichtergespanns zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verdonnert.
Beim Punktspiel am 22. Februar gegen Hansa Rostock (1:0) waren in der 65. Minute zwei Leuchtraketen aus dem Rostocker Fanblock auf das Spielfeld geschossen worden. Zudem war ein großes bengalisches Feuer entfacht worden. Das Spiel musste unterbrochen werden.
Da Dynamo in der laufenden und der vorherigen Saison wegen ähnlicher Vorfälle schon mehrmals zu Geldbußen verurteilt worden war, fiel die Strafe entsprechend höher aus. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.