Während des Meisterschaftsspiels bei Rot-Weiß Oberhausen am 18. September (1:3) waren Spielunterbrechungen notwendig, da im Zuschauerblock des VfL Bochum jeweils eine Rauchbombe gezündet wurde. Zum gleichen Vergehen war es am 27. September während des Pflichtspiels bei Fortuna Düsseldorf (1:0) gekommen. Der DFB ahndete mit der Geldstrafe beide Verstöße. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt.
„Derzeit sind wir mit unserem Anwalt in Abstimmung, in welcher Form wir die Geldstrafe an den Verursacher weitergeben können“, erklärt VfL-Vorstand Ansgar Schwenken, der kein Verständnis für dieses kriminelle Fanverhalten hat.
Spätestens seit den Vorfällen im Heimspiel des VfL gegen den 1. FC Nürnberg im Februar 2010, als im Gästeblock mehrere Zuschauer Verbrennungen erlitten, sollte jedem klar sein, „wie gefährlich unkontrolliertes Abbrennen von Pyrotechnik ist“, so Schwenken weiter. „Im Sinne aller anderen Fans, die unter diesem Schwachsinn zu leiden haben, werden wir alle rechtlichen Mittel anwenden, um diese Chaoten zur Rechenschaft zu ziehen. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern mitunter fahrlässige Körperverletzung.“